LEITBILD

Hier finden Sie unser Leitbild, zusammengefasst auf einen Blick.

Die Natur- und Landschaftsvermittler:innen

  • Wir sind Absolventinnen und Absolventen des Zertifikatlehrganges Natur- und Landschaftsvermittlung (bis 2011 Natur- und Landschaftsführung) im Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) Oberösterreich.
  • Wir sehen unsere Tätigkeit als Natur- und Landschaftsvermittler:innen im Sinne eines Vermittlungs- und Bildungsauftrages im Spannungsfeld Mensch - Natur.
  • Wir setzen diesen Bildungsauftrag mit einem Angebot von Wanderungen, Exkursionen, Projekten und Vorträgen um.
  • Wir kennen die Vielfalt und die Eigenheiten des Naturraumes und wissen Bescheid über die Bedeutung der menschlichen Nutzung für die Kulturlandschaft.
  • Wir besitzen das notwendige methodische und pädagogische Handwerkszeug zur erlebnisorientierten Vermittlung der Zusammenhänge.

Die Ziele der Natur- und LandschaftsvermittlerInnen

Die Schutzgüter eines Europaschutzgebietes dürfen in ihrem ökologischen Zustand nicht verschlechtert werden. Um dieses zu gewährleisten, werden in jenen Europaschutzgebieten, die nicht gleichzeitig auch Naturschutzgebiete sind, „Weißbücher“ erstellt, um die Auswirkungen der Gebietsausweisung auf die weitere Bewirtschaftung besser abschätzen zu können. Es wird darin betrachtet, getrennt nach Bewirtschaftungsformen wie z. B. Land-, Forstwirtschaft, Jagd, welche Maßnahmen der Bewirtschaftung oder Landnutzung zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter führen können. In Folge wird möglichst pro Gebiet ein Landschaftspflegeplan erstellt. Das Land Oberösterreich fixiert die weitere Bewirtschaftung von gefährdeten Flächenteilen in privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern.

Die Handlungsgrundsätze der Natur- und LandschaftsvermittlerInnen

Die Schutzgüter eines Europaschutzgebietes dürfen in ihrem ökologischen Zustand nicht verschlechtert werden. Um dieses zu gewährleisten, werden in jenen Europaschutzgebieten, die nicht gleichzeitig auch Naturschutzgebiete sind, „Weißbücher“ erstellt, um die Auswirkungen der Gebietsausweisung auf die weitere Bewirtschaftung besser abschätzen zu können. Es wird darin betrachtet, getrennt nach Bewirtschaftungsformen wie z. B. Land-, Forstwirtschaft, Jagd, welche Maßnahmen der Bewirtschaftung oder Landnutzung zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter führen können. In Folge wird möglichst pro Gebiet ein Landschaftspflegeplan erstellt. Das Land Oberösterreich fixiert die weitere Bewirtschaftung von gefährdeten Flächenteilen in privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern.